DIE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III Förderprogramme für Unternehmen, Kultur und Gewerbe

Die Überbrückungshilfe kann von Soloselbstständigen und selbstständig Angehörigen der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen sowie allen Unternehmen, die einen weltweiten, maximalen Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 hatten, in Anspruch genommen werden.
Der Förderzeitraum war von November 2020 bis Juni 2021 von der angekündigt, dieser wurde nun jedoch durch die Bundesregierung bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Förderung kann bei Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 Prozent hingegen dem Referenzmonat im Vorjahr, beantragt werden.
“Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 (verlängert) Überbrückungshilfe IV beantragen”
HIER WERDEN AKTIVE
HYGIENEMASSNAHMEN GEFORDERT:
- Die Anschaffung mobiler und stationärer Luftreiniger
- Das Nachrüsten von Hepafiltern
- Das Nachrüsten von UVC-Licht
MONATLICHE FIXKOSTEN
Hier wird jeweils der Leistungsmonat zum Vorjahresmonat betrachtet.
- Es werden 100% der Fixkosten erstattet, wenn man einen Umsatzeinbruch von 70% zu verbuchen hat.
- Es werden 60% der Fixkosten erstattet, wenn der Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% liegt.
- Es werden 40% der Fixkosten erstattet, wenn der Umsatzeinbruch zwischen 30% und 50% liegt.
FÖRDERPROGRAMME FÜR SCHULEN SOWIE
KINDER- UND BEHINDERTEN-TAGESSTÄTTEN:
Bayern: Am 06. Juli 2021 kündigte Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann (CSU) ein einer Kabinettsitzung in München an, dass Bayrischer Bund und Land insgesamt 190 Millionen Euro zur Förderung von mobilen Luftreinigern in Schulen zu Verfügung stellen. Hiermit sollen ca. 60.000 Klassenzimmer und 50.000 Räumlichkeiten in Kindertagesstätten mit Luftreinigern versorgt werden.
- Gefördert werden mobile Luftreiniger mit effizienter Filterfunktion, hierbei spielt die Lüftungssituation keine Rolle
- Das Land fördert 50 Prozent der Anschaffungskosten, wobei der Rest vom Schulträger übernommen werden muss
Folgendes ist bereits ausgelaufen:
Das Bundesland Bayern fördert durch die „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)“, Maßnahmen die das infektionsschutzgerechte Lüften in Schulen, Heilpädagogische Tagesstätten, Großtagespflegestellen und Kitas gewährleistet. Hierzu stellt der Freistaat 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021“ setzt sich der Staat Bayern für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern mit Lüfterfunktion ein. Hiermit soll die aktive Reduzierung der Aerosolkonzentration in der Kindertagesbetreuung und heilpädagogischen Tagesstätten der Jungend- und Behindertenhilfe gefördert werden.
- Der vom Staat fördert bei mobilen Luftreinigern bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 1,750 € je Raum begrenzt.
- Ein jeder Raum in dem sich Schüler und/oder Lehrer über längere Zeit befinden und ein regelmäßiger Schulbetrieb stattfindet, ist Förderfähig.
- Bei einer mangelnden Möglichkeit, die Räume ausreichend zu lüften, werden mobile Luftreiniger die mit einer Filterfunktion als Fördergegenstand angesehen.
Hamburg: Am 30. Oktober 2020 gab der Hamburger Senat eine “Eindämmungsverordnung bekannt, die dabei helfen soll, Kontakte zu reduzieren, das Infektionsgeschehen zu bremsen und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren. Seit dem 2. November stellt die Schulbehörde eine Förderung in Höhe von 400 Euro pro Klassenzimmer und insgesamt eine Summe von über vier Millionen Euro zu Verfügung. Diese Verbesserungsmaßnahmen der Raumsituation schließen auch Luftreiniger ein und zielen darauf, Schulschließungen zu verhindern und somit den Zugang zu Bildung weiterhin zu gewähren.
Berlin: Am 3. November 2020 beschloss der Berliner Senat, Schulen die aufgrund ihrer baulichen Situation nur schwer belüftet werden können, mit mobilen Luftreinigungsgeräten auszustatten. Insgesamt wurde hier einer Bezuschussung von 4,5 Millionen Euro zugestimmt.
Rheinland-Pfalz: Am 20.10.2020 beschloss der Ministerrat ein Förderprogramm für Lüftungsgeräte in Höhe von sechs Millionen Euro. Dieses Programm ermöglicht es Schulträgern mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen anzuschaffen. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass die jeweiligen Räume auch gebraucht werden und die Fenster nicht den Maßnahmen entsprechend ausreichen. Des Weiteren kommt es auf die richtigen Geräte und die Wartung an.
Nordrhein-Westfalen: Dieses Förderprogramm ist seit dem 15.01.2021 ausgelaufen.
Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)“ vom 9. November 2020 sieht vor, das in Schulen, in denen nicht ausreichend gelüftet werden kann, mobile Luftreiniger gefördert werden können. Hierzu wird pro Gerät ein einmaliger Zuschuss von 500 Euro für Betrieb und Wartung gewährt.
Hessen: Am 4. November 2020 hat der Hessische Landtag ein Sofortprogramm von 10 Millionen Euro beschlossen, das den Schulen helfen soll, die bereits angewendeten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen weiter zu fördern. Luftreiniger werden vor allem bei unzureichender Lüftungsmöglichkeiten gefördert.
Saarland: Das Saarländische Innenministerium hat zur Anschaffung von Luftreinigern vier Millionen Euro bereitgestellt, mithilfe welcher 100% der Anschaffungskosten übernommen werden. Hier hat der kommunale Schulträger eigenständig darauf achten, dass der Luftreiniger bestimmten Kriterien entspricht:
- Ausreichender Volumenstrom (gemessen an der Raumgröße)
- möglichst niedrige Geräuschentwicklung
- sachgerechter Betrieb und Wartung
- die Standortwahl, zum erreichen eines bestmöglichen Ergebnisses
Thüringen: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft stellt eine Förderung in Höhe vom 5 Millionen Euro bereit. Laut Susanna Karawanskij, Staatssekretärin im TMIL (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft), stellen sie unbürokratisch 5 Mio. Euro bereit um den Infektionsschutz in den Klassenräumen verbessern zu können. Das Geld sei da, um mobile Luftfilteranlagen, Trennwende und andere notwendige Maßnahmen für einen besseren Infektionsschutz, in Klassenräumen, fördern zu können, sagte Karawanskij.
Baden-Württemberg: Das Land Baden-Württemberg setzt ab dem kommenden Herbst auf den Einsatz von mobilen Luftreinigern und unterstützt bei der Ausstattung von Schulen, Schulträger mit insgesamt 60 Millionen Euro. Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte am Montag das man zweigleisig fahren müsse, und setze so neben dem Benutzen von Masken,Schnelltests usw. auf den Einsatz von Luftreinigern.
- Gefördert werden mobile Luftreiniger mit effizienter Filterfunktion, hierbei spielt die Lüftungssituation keine Rolle
- Das Land fördert 50 Prozent der Anschaffungskosten, wobei der Rest vom Schulträger übernommen werden muss
Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen.
Am 24. November 2020 veröffentlichte das Land ein Förderprogramm, das Schulen mithilfe einer Summe von 40 Millionen Euro bei der Digitalisierung sowie bei Investitionen in raumlufttechnische Hygienemaßnahmen, unterstützen soll. Hier wird eine einmalige Zahlung an 4.500 Schulen gezahlt die je nach der Schüleranzahl nochmal um einen weiteren Betrag erweitert wird.