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Beratung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind dafür gedacht, den Alltag von zu pflegenden und deren pflegenden Angehörigen zu unterstützen und zu erleichtern.

Sie sind wichtig, um eine angemessene Pflege zu gewährleisten, den Pflegeprozess sicherer zu gestalten und die Belastung für Pflegepersonen zu reduzieren. In Deutschland können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel durch die Krankenkassen beantragen.

Grundlegend unterscheidet man zwischen zwei Arten von Hilfsmitteln:

Hilfsmittel zum Verbrauch

  • Einweghandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Einweg Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen 
  • Einmallätzchen

Technische Hilfsmittel

  • Pflegebetten
  • Rollstühle / Rollator
  • Hebehilfen
  • Prothesen
  • Notrufsysteme
Hilfsmittel zum Verbrauch

Warum brauche ich ein Beratungsgespräch?

Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue Regelungen für die Beantragung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Ab diesem Tag müssen Ihnen alle Anbieter ein Angebot für die Pflegehilfsmittel-Beratung zur Verfügung stellen und diese Beratung durchführen. Erst dann darf der Antrag mit den empfohlenen Produkten an Ihre Pflegekasse weitergeleitet werden .

In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger Information über Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel Entlastungs- und Hilfsangebote sowie Pflegeleistungen. Dafür schätzt ein zertifizierter Pflegeberater Ihre Situation ein, stellt Ihnen entsprechende Leistungen vor und fertigt für Sie einen individuellen Versorgungsplan an.

Rechtlicher Anspruch

Seit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 ist der Rechtsanspruch auf kostenlose professionelle Information, Beratung und Schulung im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt. Damit haben alle Menschen mit Pflegebedürftigkeit, die Leistungen nach SGB XI beziehen sowie deren pflegende Angehörige ein Recht auf:

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Pflegekurse und Schulungen nach § 45 SGB XI

Beratungsbesuche ab Pflegegrad 2 nach § 37.3 SGB XI

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